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Energieberatung bei r-m-p passivhaus architekten und ingenieure

Vor-Ort-Energieberatung nach BAFA
Mit dem richtigen Konzept bei der Renovierung Ihres Hauses können Sie sich viel Ärger und Geld sparen. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit geförderte vor-Ort-Beratung zeigt Ihnen Individuelle Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs auf. Als Spezialisten bei der Realisierung besonders effizienter Häuser sind wir stets bemüht, den bestmöglichen Energiestandard auch für Ihr Haus zu erreichen. Das sichert den Wert der Immobilie und macht eine bessere Ausschöpfung von Fördermitteln möglich.

Weitere Informationen finden Sie auch unter
www.kic-mannheim.de.

Der Energieausweis - auch für Nichtwohngebäude
Natürlich können wir Ihnen auch einen Energieausweis ausstellen, den Sie zum Verkauf, Verpachtung oder zur Vermietung Ihrer Immobilie benötigen.

Energieberatung für Gewerbe und Industrie (einschließlich Freiberuflern)
Bei den meisten Nichtwohngebäuden besteht ein erhebliches Energieeinsparpotential. Mit einer Energieberatung zeigen wir Ihnen Möglichkeiten auf, viel Geld zu sparen und gleichzeitig die Umwelt zu schonen. Für kleine und mittlere Unternehmen wird die Beratung sogar mit bis zu 80% bezuschusst.

Luftdichtheitstest und Thermografie
Der Luftdichtheitstest ist sinnvoll, wenn ein gutes Energieniveau des Gebäudes erreicht werden soll. Nur so kann die optimale Ausführung überprüft werden. Mit einer Infrarot-Kamera können Schwachstellen eines Gebäudes sichtbar gemacht werden (z. B. Wärmebrücken).

Rufen Sie uns an unter 0621 / 79 000 72 an, um einen Termin zu vereinbaren oder senden Sie eine Mail an
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Nachweisberechtigter
Werner Füßler ist in der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen gemäß § 59 HBO (Hessische BauOrdnung) eingetragener Nachweisberechtigter für Wärmeschutz unter der Nr.: 715769-W-AKH.

Die Einhaltung der Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 ist für alle Gebäude nachzuweisen. Die Berechnung sowie die Bauausführung gemäß der Berechnung ist vom Nachweisberechtigten zu bescheinigen.

Bautechnische Nachweise nach § 59 HBO:
Bei den wärmeschutztechnischen Nachweisen ist allgemein, d. h. für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 5 sowie für Sonderbauten i. S. des § 2 Abs. 8 HBO, die Nachweisberechtigung erforderlich. Der Nachweisberechtigte für Wärmeschutz darf für alle Gebäude die wärmeschutztechnischen Nachweise erstellen, ohne dass sie von einem Dritten bescheinigt werden müssen. (Auszug HBO)

Bauüberwachung nach § 73 HBO:
Die Nachweisberechtigten für Wärmeschutz im Sinne des § 59 Abs. 1 bescheinigen die mit den von ihnen erstellten und bescheinigten Unterlagen übereinstimmende Bauausführung, da bautechnische Nachweise nach § 59 Abs.1 zu bescheinigen sind. (Auszug HBO)

Weitere Informationen: www.kic-mannheim.de

Bei Beratungsbedarf

Senden Sie uns eine kurze Mail via unten stehendem Link oder rufen Sie uns an. Wir vereinbaren einen Termin, bei dem wir uns unverbindlich über Ihren Consultingwunsch unterhalten können.

E-Mail senden an This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it | Kontaktdetails

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