Seit dem 1. Juli 2009 ist der Energieausweis Pflicht für alle Nichtwohngebäude, die vermietet oder verkauft werden. Außerdem muss in großen, vielbesuchten öffentlichen Dienstleistungsgebäuden ein Energieausweis für die Besucher gut sichtbar ausgehängt werden.
Für Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude gilt
- Neubau seit 01.10.2007 > Bedarfsausweis
- Altbau seit 01.07.2009 > Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Fragen Sie uns, ob Ihre Immobilie auch unter diese Pflicht fällt.