Kosten
Transparenz und Planbarkeit
an erster Stelle
Honorare & Beratungskosten
r-m-p architekten und ingenieure
Honorar nach HOAI
Grundlage für alle planerischen Leistungen und die Honorarberechnung ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der jeweiligen, aktuellen Fassung (derzeit 2021) für das Leistungsbild "Gebäude und Innenräume". Die HOAI ist auch anzuwenden, wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart worden ist. Sie gilt immer dann, wenn in Deutschland von Ingenieuren und Architekten Planungsleistungen erbracht werden, die den Leistungsbildern der einzelnen Leistungsphasen entsprechen. Alle Architekten arbeiten somit auf der gleichen Honorarbasis.
Die Honorarberechnung gemäß der HOAI erfolgt automatisch auf der Grundlage der "anrechenbaren Netto-Baukosten" nach folgenden Kriterien (Parametern), die auch im Honorarangebot zu einem Bauvorhaben benannt werden:
- dem Umfang der beauftragten / erbrachten Leistungen des Planers (Leistungsbild gemäß der Leistungsphasen (Lph 1-9)
- den anrechenbaren Netto-Baukosten des Objekts: Kostengruppe 300 Bauwerk | Baukonstruktion + KG 400: Bauwerk | Technische Anlagen (Kostengruppen DIN 276)
- die anrechenbaren Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz – bei einer Sanierung bzw. beim Bauen im Bestand
- der Honorarzone, in die das Objekt einzuordnen ist (Honorarzone 1-5)
- dem vereinbarten Honorarsatz, zwischen Mindest- und Höchstsatz
- der den Leistungen zugeordneten Honorartafel der HOAI (Honortafel 2013)
- ein Umbauzuschlag für den erhöhten Bearbeitungsaufwand von 20 % (gilt automatisch) bis 33 % auf das Netto-Honorar – bei einer Sanierung bzw. beim Bauen im Bestand
- den Nebenkosten, prozentual/pauschal vereinbart, zwischen 7-10 % (Darin enthalten alle Fahrkosten, Aufwand für auswärtige Termine, Reproduktionskosten, Kommunikationskosten etc.)
- der MwSt., derzeit 19 %
Honorare außerhalb der HOAI
Honorare für sonstige Beratungs- oder gutachterliche Leistungen können frei vereinbart werden.
Wir erstellen Ihnen dazu nach einem Vorgespräch und Klärung des Bearbeitungsumfanges ein Pauschalangebot oder berechnen ein Honorar auf Stundenbasis.
Die folgenden Honorarsätze und Nebenkosten beziehen sich z.B. auf Standardsituationen
- der Immobilienkaufberatung
- der Immobilienberatung
- der Bauberatung
- "Besondere Leistungen" (Anlage 10, HOAI) im Zusammenhang mit der Durchführung eines Bauvorhabens, die über das Leistungsbild einer Leistungsphase hinausgehen, werden separat und zusätzlich zum Honorar nach HOAI berechnet. Dazu zählen z.B. die Bauaufnahme, das Bauaufmaß, das Anfertigen von Bestandszeichnungen, die Bauvoranfrage etc.

Baukosten
Das Grundstück, die individuelle Architektur und Nutzung, die Energieeffizienz und Behaglichkeit sind wesentliche Aspekte für die Entscheidung zum einem eigenen Wohnhaus. Aufgrund dem Paradigmenwechsel in der Geldanlage (niedrige Zinsen, Risiko Aktien) und der Risiken im Alter noch günstig Wohnen zu können, sind die seit 2009 stetig steigenden Baukosten für die meisten Bauherren der wesentliche Faktor, ob sie überhaupt bauen können. Bauen war immer schon die wesentliche Investition im Leben der Mehrzahl unserer Bauherren. Die Finanzierung wurde früher auf maximal 20 Jahre angelegt. Heute laufen die Finanzierungen bereits deutlich länger, bis zum Rentenalter.
Die Immobilienpreise sind nicht wegen der Klimaschutzanforderungen, jedoch wegen der hohen Nachfrage
2012-2018 um über 30 % gestiegen! Die allgemeine Kaufkraft stieg in dieser Zeit jedoch nicht relevant.
Die wichtigste Entscheidung für einen möglichen Bauherren ist daher,
was das real kosten könnte und ob er überhaupt bauen kann!
Wenn das Grundstück bekannt ist, sind die ersten Rahmenbedingungen und Kosten schon mal bekannt. Mit dem ersten Entwurf unserer Architektin und deren Beratung entsteht ein Rahmen, in dem sich das Gebäude in Konstruktion und Ausstattung bewegen wird. Spätestens ab jetzt sollte eine Kostenberechnung erstellt werden, die alle Aspekte des Gebäudes und der individuellen Ausstattung komplett abbildet.
Wir verwenden hier die DIN 276 Kosten im Hochbau als Struktur und füllen diese mit den Anforderungen aus der Planung und den individuellen Wünschen der Bauherren. Wir verwenden die aktuellen Preise des Handwerks für die Leistungen des gesamten notwendigen Leistungspaketes.
Die DIN 276 hat 5 Teile, verknüpft mit der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
- Kostenrahmen (HOAI Grundlagenermittlung, 40 % Kostentoleranz)
- Kostenschätzung (HOAI Vorplanung, 30 %)
- Kostenberechnung (HOAI Entwurfsplanung, 20 %)
- Kostenanschlag (HOAI Werkplanung, Vergabe, 10 %)
- Kostenfeststellung (HOAI Rechnungsprüfung)
Die DIN 276 unterscheidet in 7 Kostengruppen – das ist wichtig zu wissen!
100 – Grundstück (mit Notar und Vermessung)
200 – Erschließung (öffentlich und nicht öffentlich)
300 – Bauwerk, Baukonstruktion (Gebäudehülle und Ausbau)
400 – Bauwerk, Technische Anlagen (H-L-S-E)
500 – Außenanlagen (Garten, Wege)
600 – Ausstattung (Möbel, Beleuchtung)
700 – Baunebenkosten (Arch.+Ing. sowie Bauphase: Finanzierung / Versicherungen)
Alle Kostengruppen werden ohne Umsatzsteuer angegeben, die kommt am Ende noch dazu.
Das Honorar für Planer wird auf Basis der Kostenberechnung in der Entwurfsphase verbindlich gebildet.
Die höhere Genauigkeit der Baukosten entsteht durch verbesserte Planung und Abstimmung, darum die Stufen.
Mögliche Risiken des Grundstücks, des Bauablaufs, der Aufbemusterung zum Entwurf sind,
soweit frühzeitig erkennbar, gesondert zu berücksichtigen.